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   BFH, 29.09.1982 - VII B 27/82   

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BFH, 29.09.1982 - VII B 27/82 (https://dejure.org/1982,15778)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1982 - VII B 27/82 (https://dejure.org/1982,15778)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1982 - VII B 27/82 (https://dejure.org/1982,15778)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1966 - VIII ZR 160/64

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Beseitigung der zunächst vorhandenen

    Auszug aus BFH, 29.09.1982 - VII B 27/82
    NV: Ist vom Antragsteller eine Hauptsacheerledigungserklärung nur hilfsweise für den Fall abgegeben, daß seinem zur Sache gestellten Antrag nicht stattgegeben wird und hat das Finanzamt ebenfalls nur hilfsweise eine Erledigungserklärung abgegeben, so bleibt die Hauptsache weiter anhängig, wobei auch eine Sachentscheidung über die Frage der Erledigung nicht in Betracht kommt, da es an einem Streit über die Erledigung fehlt (vgl. BGH-Urteil vom 23.11.1966 VIII ZR 160/64; Literatur).
  • BFH, 04.12.1967 - GrS 4/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende Beschwerdeentscheidung - Klage -

    Auszug aus BFH, 29.09.1982 - VII B 27/82
    NV: Gegen eine die Aussetzung der Vollziehung ablehnende Beschwerdeentscheidung der OFD kann entweder Anfechtungsklage erhoben oder Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht gestellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 4.12.1967 GrS 4/67).
  • BFH, 16.09.1987 - IV B 65/84

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen negativen Gewinnfeststellungsbeschluss

    Es ist jedoch nicht möglich, die Entscheidung des FG in eine solche über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung umzudeuten und hierüber im Beschwerdeverfahren zu entscheiden; dem steht schon Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs über die beschränkte Zulässigkeit von Beschwerden gegen Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung entgegen (vgl. BFH-Beschluß vom 29. September 1982 VII B 27/82, NV).
  • BFH, 28.09.1987 - IV B 38/85

    Form der Entscheidung im vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einem negativen

    Es ist jedoch nicht möglich, die Entscheidung des FG in eine solche über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung umzudeuten und hierüber im Beschwerdeverfahren zu entscheiden; dem steht schon Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs über die beschränkte Zulässigkeit von Beschwerden gegen Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung entgegen (vgl. BFH-Beschluß vom 29. September 1982 VII B 27/82, NV).
  • BFH, 30.09.1987 - IV B 37/85

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung wegen Berücksichtigung eines negativen

    Demgegenüber ist es nicht möglich, die Entscheidung des FG in eine solche über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung umzudeuten und hierüber im Beschwerdeverfahren zu entscheiden; dem steht schon Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs über die beschränkte Zulässigkeit von Beschwerden gegen Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung entgegen (vgl. BFH-Beschluß vom 29. September 1982 VII B 27/82, NV).
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